Spenglerei Frauenthaler

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Mst. Christian Frauenthaler

Stand: Oktober 2025

1. Kostenvoranschlag

Unser Kostenvoranschlag ist eine freibleibende Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und wurde nach bestem Fachwissen erstellt. Da Kostenvoranschläge eine Abschätzung der geplanten Arbeiten darstellen, kann naturgemäß keine Gewähr für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernommen werden.

Alle angegebenen Preise entsprechen der Kalkulationssituation zum Zeitpunkt der Erstellung. Sollten sich Lohn-, Material- oder sonstige Kosten vor Vertragsabschluss ändern, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

Werden Fixpreise vereinbart, sind wir berechtigt, Materialien rechtzeitig vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung auszuliefern und zu verrechnen. Restarbeiten, die aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen müssen, werden nach tatsächlichem Aufwand für Fahrtzeit, Arbeitszeit und Kilometergeld in Regie verrechnet.

Pläne, Skizzen, technische Lösungsvorschläge, Anbottexte und Mengenberechnungen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben oder verwendet werden.

Wir gehen davon aus, dass eine Zufahrt bis zum Objekt mit einem 4-Achs-LKW möglich ist.

2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung unseres Kostenvoranschlags bzw. unserer Auftragsbestätigung und deren Annahme zustande. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ÖNORM B 2110 sowie die einschlägigen ÖNORMEN und Fachregeln, insbesondere B 2215, B 2219, B 2220 und B 2221, in der jeweils gültigen Fassung.

Wir behalten uns vor, in begründeten Fällen von den Empfehlungen der Regelwerke abzuweichen und andere, technisch gleichwertige und funktionsfähige Lösungen auszuführen.

3. Preise und Abrechnung

Unsere Einheitspreise gelten nach Vertragsabschluss als verbindlich. Bei Verträgen, deren Leistungsausführung sich über mehr als ein Jahr erstreckt, sind wir berechtigt, die Preise gemäß den jeweils gültigen Baukostenindizes anzupassen.

Abgerechnet wird grundsätzlich nach Naturmaß bzw. tatsächlicher Leistungsausführung. Überschreitungen der Auftragssumme durch Aufmaßänderungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren, insbesondere wenn die Mengenangaben vom Auftraggeber stammen.

Bei Regiearbeiten oder Zusatzleistungen werden die tatsächlichen Stunden- und Materialaufwände zu angemessenen Preisen verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen vom Auftraggeber zu tragen.

Wir sind berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Teilrechnungen zu legen. Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.

5. Leistungsausführung

Grundlage unserer Leistungen sind die ÖNORMEN sowie die Fachregeln der Bundesinnung für Dachdecker, Glaser und Spengler. Wir behalten uns vor, verbesserte oder weiterentwickelte Produkte zu verwenden, die noch keine Aufnahme in den Regelwerken gefunden haben.

Energie und Wasser sind vom Auftraggeber während der Bauausführung kostenlos bereitzustellen.

Das Grundstück gilt, sofern nicht anders vereinbart als für die Durchführung der Arbeiten uneingeschränkt befahr- und betretbar.

Gerüste und Schutzeinrichtungen sind bauseits bereitzustellen und sind in unseren Einheitspreisen nicht enthalten.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) der Bauherr verpflichtet ist, einen Planungs- und Baukoordinator zu bestellen sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.

Bei Verzögerungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Hieraus entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

6. Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

Bei außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossenen Verträgen steht Konsumenten ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu.

Soll auf Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf dieser Frist mit den Arbeiten begonnen werden, ist dies schriftlich bekanntzugeben.

Mit dieser Bekanntgabe erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass bei einem Rücktritt nach Beginn der Arbeiten die bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie eigens bestellte Waren zu bezahlen sind.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre ab Übergabe, bei Handelswaren 2 Jahre.

Eine Haftung für von Herstellern ausgelobte Garantien und der gleichen wird ausgeschlossen.

Aussagen über Lebens- oder Nutzungsdauer beruhen auf Erfahrungswerten und sind unverbindlich.

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden; für Sachschäden nur insoweit, als diese durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Schäden durch notwendiges Betreten oder Befahren von Grünflächen, Zufahrten oder Außenanlagen gelten nicht als ersatzpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die bestimmungsgemäße Benützung des Bauwerks gilt als Übernahme. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe oder – bei Verweigerung der Übernahme – mit Fertigstellungsmeldung.

Für beigestellte oder bauseits montierte Handelswaren übernehmen wir keine Ein- oder Ausbaukosten im Falle von Mängeln.

8. Wartungspflicht

Zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit, Dauerhaftigkeit und zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen ist eine mindestens jährliche fachgerechte Wartung erforderlich.

Unterbleibt diese, übernehmen wir für daraus resultierende Schäden oder Mängel keine Haftung; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche entfallen insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist.

9. Bauseitige Mithilfe

Die Beistellung von Helfern durch den Auftraggeber erfolgt ausschließlich auf dessen eigenes Risiko. Eine Prüfung der Eignung, Befähigung oder Schulung durch uns erfolgt nicht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen sicherheitsrelevanten und organisatorischen Maßnahmen eigenverantwortlich sicherzustellen und die Helfer entsprechend einzuweisen.

Für Handlungen oder Schäden, die durch bauseitige Helfer verursacht werden oder diesen widerfahren, übernehmen wir keine Haftung.

10. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).

Die Daten werden zur Vertragserfüllung, Rechnungslegung, Kundenbetreuung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Lieferanten, Subunternehmer oder Steuerberater).

Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Verarbeitung einverstanden. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung ersichtlich.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, extreme Witterung, Streiks, behördliche Anordnungen oder Lieferengpässe – berechtigen uns, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadenersatz oder Preisminderung entstehen.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hartberg-Fürstenfeld, sofern das Konsumentenschutzgesetz nichts anderes vorsieht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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